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Wir sind für Sie tätig als Berater in Sachen Datenschutz und Daten- sicherheit sowie als externer Datenschutzbeauftragter. "Wegen der Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie gibt es kein „belangloses“ Datum mehr". (BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 – 1 BvR 209) Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, wie wichtig der Schutz und die Sicherheit der Daten für Ihr Unternehmen sind. Diverse Gesetze (Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, Telekommunikationsgesetze etc.) regeln heute den Umgang mit Daten. Auch aus anderen Gesetzen (KonTraG, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz, HGB, StGB) lassen sich konkrete Verpflichtungen für die Gewährleistung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus im Unternehmen ableiten. Daraus ergeben sich für die Geschäftleitung vielfältige Handlungs- und Haftungs-verpflichtungen. Diese für Sie vielleicht "lästige" Beschäftigung mit dem Datenschutz muss jedoch auch aus einer anderen Sicht betrachtet werden. Stellen Sie sich vor, Ihre Mitbewerber kommen in Besitz Ihrer Kunden-, Finanz-, Produkt-, Planungs- und Entwicklungs- oder Forschungsdaten. Denken Sie auch an Image-schäden durch unsachgemäßen Umgang mit Daten. Oder können Sie ausschließen, dass dies passiert? Falls ja, herzlichen Glückwunsch, Sie haben Schutz und Sicherheit Ihrer Daten im Griff. Kommen bei Ihnen jedoch leise Zweifel auf, sollten Sie sich Rat und Unterstützung bei kompetenten Fachleuten holen. Wir sind für Sie, hauptsächlich in Baden-Württemberg, tätig als Berater für Datenschutz und Datensicherheit. Sie können uns auch zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Unter Person erhalten Sie weitere Informationen über mich. Über Ihre Kontaktaufnahme würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Peter Wagner | ||||||||||||||||||||||
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